Nebenkostenabrechnung: Schädlingsbekämpfung ...
Allerdings darf der Vermieter nur solche Kosten der Schädlingsbekämpfung in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen, die immer wieder laufend und regelmäßig entstehen. Dies ergibt sich aus der Charakterisierung des Nebenkostenbegriffs in § 1 II BetrKV. Einmalige, anlassbedingte Kosten sind nicht umlegbar